Private Krankenversicherungen dürfen das an ihre Versicherten gezahlte Krankentagegeld nicht mit der Begründung reduzieren, dass das Versicherteneinkommen niedriger liegt als bei Vertragsschluss. Diese Praxis war lange Jahre üblich, auch wenn der Versicherte entsprechend höhere Prämien für sein Krankentagegeld geleistet hatte. 2016 schließlich verbot der Bundesgerichtshof derartige Klauseln.
Offenbar finden sie sich jedoch bis heute in manchen Verträgen. Sieben private Krankenversicherer wurden deshalb kürzlich vom Bund der Versicherten (BdV) abgemahnt, der allerdings keine konkreten Unternehmen benannte. Die Reaktion auf die Abmahnungen bezeichnet der BdV als „nicht akzeptabel“. Während manche Versicherer gar nicht reagierten, hätten andere zwar Unterlassungserklärungen abgegeben, diese aber zu ihren Gunsten formuliert. Daher prüfe der BdV nun weitere rechtliche Schritte. Privatversicherte, deren Krankentagegeld mit der oben genannten Begründung gekürzt werden soll, müssen dies jedenfalls grundsätzlich nicht hinnehmen.
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Große Hoffnungen – oder je nach Sichtweise: Befürchtungen – wurden an den digitalen Direktvertrieb von Versicherungen geknüpft. Schließlich gehören mehr und mehr Kunden zu den „Digital Natives“, sind also mit dem Internet als selbstverständlichem Alltagsinstrument aufgewachsen.
Wie jedoch eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson für den Bereich Lebensversicherung (LV) zeigt, wollen die Kunden gar nicht in Massen über Vergleichsportale und bei Online-Direktversicherern abschließen. Vielmehr erlebte dieser Vertriebsweg jüngst einen „dramatischen Einbruch“, wie Studienleiter Ulrich Wiesenewsky zusammenfasst. Der Direktversicherer-Anteil am LV-Neugeschäft schrumpfte gegenüber dem Vorjahr um ein sattes Viertel. In den letzten drei Jahren ging er damit um 40 Prozent zurück.
Die Studienautoren haben auch eine schlüssige Erklärung für die Online-Zurückhaltung der Kunden parat: „In der Lebensversicherung müssen Produkte meist ein Leben lang halten und die Angebote sind komplex und erklärungsbedürftig.“
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Wie aus dem Ende November veröffentlichten Rentenversicherungsbericht 2017 hervorgeht, verzeichnete die gesetzliche Rentenversicherung allein bis Oktober dieses Jahres ein sattes Beitragsplus von 4,4 Prozent. Da die Nachhaltigkeitsrücklage damit bis Jahresende auf knapp 33 Milliarden Euro anwachsen dürfte, ist die Rentenversicherung zur Beitragssenkung verpflichtet. Andernfalls würde die gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze für die Reserve überschritten. Die deutschen Arbeitnehmer dürfen sich auf eine Beitragssenkung von 0,1 Prozent auf dann 18,6 Prozent freuen.
Diese Frucht der ausgezeichneten konjunkturellen Lage wird allerdings die Folgen der demografischen Veränderungen kaum abmildern können. Nach aktueller Prognose wird der Beitragssatz aufgrund der alternden Bevölkerung bis 2025 auf 20,1 und bis 2031 auf 21,9 Prozent klettern. Parallel dazu wird das Rentenniveau abgeschmolzen. Die anstehende Beitragssenkung sollte daher nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Altersarmutsrisiko für die heute Erwerbstätigen immens ist. Eine private und/oder betriebliche Vorsorge kann den Absturz auf Grundsicherungsniveau im Ruhestand verhindern.
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Die gute Nachricht immerhin: Nicht Kriminelle haben die Sicherheitslücken entdeckt, sondern zwei IT-Sicherheitsexperten. Größere Schäden sind daher noch nicht vermeldet worden. Dennoch ist es besorgniserregend, was die beiden an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen tätigen IT-Forscher herausgefunden haben: 31 Online-Banking-Apps erlauben es Hackern, Überweisungen zunächst unbemerkt auf ein beliebiges Konto umzuleiten. Betroffen sind beispielsweise Apps der Stadtsparkassen, der Commerzbank und der Comdirect. Alle Institute wurden von den „IT-Detektiven“ benachrichtigt.
Kunden können sich schützen, indem sie nicht ein und dasselbe Gerät fürs Online-Banking und für die Generierung von Transaktionsnummern (TANs) nutzen. Besser ist es, zum Beispiel nur das Smartphone fürs Banking und ein Tablet für die TANs zu verwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Bank die aktuelle Sicherheitslücke mit einem Update schließt – denn erfahrungsgemäß weiß man nie, ob es wirklich das letzte mögliche Einfallstor für Hacker war.
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Wie aus dem Ende November veröffentlichten Rentenversicherungsbericht 2017 hervorgeht, verzeichnete die gesetzliche Rentenversicherung allein bis Oktober dieses Jahres ein sattes Beitragsplus von 4,4 Prozent. Da die Nachhaltigkeitsrücklage damit bis Jahresende auf knapp 33 Milliarden Euro anwachsen dürfte, ist die Rentenversicherung zur Beitragssenkung verpflichtet. Andernfalls würde die gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze für die Reserve überschritten. Die deutschen Arbeitnehmer dürfen sich auf eine Beitragssenkung von 0,1 Prozent auf dann 18,6 Prozent freuen.
Diese Frucht der ausgezeichneten konjunkturellen Lage wird allerdings die Folgen der demografischen Veränderungen kaum abmildern können. Nach aktueller Prognose wird der Beitragssatz aufgrund der alternden Bevölkerung bis 2025 auf 20,1 und bis 2031 auf 21,9 Prozent klettern. Parallel dazu wird das Rentenniveau abgeschmolzen. Die anstehende Beitragssenkung sollte daher nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Altersarmutsrisiko für die heute Erwerbstätigen immens ist. Eine private und/oder betriebliche Vorsorge kann den Absturz auf Grundsicherungsniveau im Ruhestand verhindern.
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Es gab in Deutschland nur zwei Jahre, in denen Hochwasser höhere Schäden anrichtete als 2016. Fast eine Milliarde Euro mussten die Versicherer im vergangenen Jahr für Schäden aufwenden. Daran hatte vormals unüblicher Starkregen großen Anteil. Durch ihn können auch Gebiete abseits der Küsten und großer Flüsse überschwemmt werden.
Entgegen dem Eindruck einer „Ausweitung der Gefahrenzone“ wurden kürzlich jedoch Hunderttausende Häuser in niedrigere ZÜRS-Zonen eingruppiert. Dieses Zonierungssystem für Hochwassergefahren weist jede Adresse einer von vier Gefahrenklassen zu. In Zone 1 kommt es statistisch höchstens alle 200 Jahre zu einem Hochwasser, in Zone 4 dagegen alle 10 Jahre. Von der Eingruppierung hängen Versicherbarkeit einer Immobilie und Prämienhöhe ab. Aufgrund neuerer und genauerer Daten werden nun rund 200.000 Häuser mehr der niedrigsten Gefahrenklasse zugeordnet. In der höchsten finden sich dagegen jetzt gut 9.000 weniger.
Damit lassen sich diese Immobilien leichter gegen Elementargefahren versichern. Noch immer verzichten mehr als die Hälfte der Hausbesitzer auf diesen wichtigen Schutz, obwohl laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft 99 Prozent der Objekte versicherbar wären.
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Die gesetzliche Rente schrumpft immer mehr zur Basisabsicherung, da die Zahl der Beitragszahler schrumpft, während die der Rentenempfänger zunimmt. Was bedeutet das konkret für die Bundesbürger, deren Renteneintritt noch in weiter Ferne liegt? Unter anderem dieser Frage gingen Wissenschaftler der Universität Freiburg kürzlich unter der Leitung des „Altersvorsorge-Papstes“ Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen nach.
Ergebnis: Den heute 20- bis 34-Jährigen werden später einmal im Schnitt monatlich 800 Euro fehlen, wenn sie ihren Lebensstandard halten wollen. Dabei wird eine Ersatzquote (Anteil am Bruttoeinkommen, der für die Lebensführung benötigt wird) von 60 Prozent zugrunde gelegt. Während die heute 50- bis 65-Jährigen noch mit durchschnittlich 64,1 Prozent aus der Rentenkasse rechnen können, fällt der Wert bis zum Ruhestand der 20- bis 34-Jährigen auf magere 38,6 Prozent. Die fehlenden 21,4 Prozent bis zur erforderlichen Ersatzquote entsprechen ebenjenen 800 Euro. Aus diesen Prognosen folgt: Ohne entsprechende betriebliche und/oder private Vorsorge droht den heute Jungen später einmal das soziale Abrutschen.
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Vor zehn Jahren noch steckten die Deutschen ihr Geld am liebsten in Lebensversicherungen. Zwei Drittel bekannten sich damals zu dieser Anlageform. Lang ist’s her. Heute sind es weniger als ein Viertel, die der Lebensversicherung noch etwas abgewinnen können. So lautet ein Ergebnis des jährlich erhobenen Vermögensbarometers des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. Angesichts der seit Jahren äußerst mageren Garantieverzinsung ist der Ansehensverfall der klassischen kapitalbildenden Versicherung kaum verwunderlich.
Einen unaufhaltsamen Aufstieg in der Beliebtheit hat dagegen die selbst genutzte Immobilie verzeichnet. 54 Prozent halten sie heute für das beste Produkt zum Vermögensaufbau – 2007 waren es nur halb so viele. Die vielerorts stark gestiegenen Immobilienpreise scheinen die Deutschen nicht zu verschrecken, was auch an den günstigen Finanzierungsmöglichkeiten liegen dürfte. Auf Rang zwei folgen bereits Aktien und Investmentfonds mit 28 Prozent Beliebtheit (tatsächlich hält nur rund jeder siebte Deutsche Aktien oder Fondsanteile), danach Kapitalanlage-Immobilien mit 27 Prozent. Das Sparbuch büßt ebenfalls kontinuierlich an Popularität ein und fällt von 30 (2007) auf 18 Prozent.
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Offenbar wird immer mehr Deutschen die Brisanz der lückenhaften staatlichen Pflegeversicherung deutlich: Der Anteil derjenigen, die sich ausreichend für den Pflegefall abgesichert fühlen, ist laut einer aktuellen Studie auf 15 Prozent gesunken. Im Vorjahr waren es noch 22 Prozent.
Dass die Pflegelücke weiter ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen ist, dürfte mit dem Pflegestärkungsgesetz II zusammenhängen. Es trat Anfang dieses Jahres in Kraft und hat dem Thema Pflege einige Medienpräsenz eingebracht. Verschwiegen wurde dabei nicht, dass auch die neue Ausweitung der gesetzlichen Leistungen nichts am Vorsorgebedarf ändert. Nach wie vor übersteigen die tatsächlichen Kosten die Erstattungen bei Weitem.
Mehr als jeder Dritte gibt an, gern privat vorsorgen zu wollen, aber nicht über den nötigen finanziellen Spielraum zu verfügen. Dabei ist private Pflegevorsorge gar nicht teuer. Insbesondere bei einem jungen Eintrittsalter ist man schon mit wenigen Euro pro Monat dabei.
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