Wird meine private Krankenversicherung (PKV) infolge der Coronapandemie teurer? Kann ich als Genesener noch in die PKV wechseln? Diese Fragen treiben derzeit viele um, die entweder privat krankenversichert sind oder damit liebäugeln und bereits mit Covid-19 infiziert waren.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung Herbert Schneidemann gab kürzlich im Branchenmagazin procontra Entwarnung: Auf die Prämienanpassungen zum kommenden Jahr dürften die Corona-Sonderausgaben keine Auswirkungen haben. Denn zum einen stehen ihnen Einsparungen durch aufgeschobene oder abgesagte Untersuchungen und Eingriffe gegenüber. Und zum anderen dürfen die Versicherer vorübergehende Ereignisse wie eine Pandemie nicht in die Prämien „einpreisen“. Mit einem Corona-bedingten Beitragsanstieg sei deshalb nicht zu rechnen.
Auch Wechselwillige können beruhigt sein: Einem Neuabschluss einer PKV steht eine Infektion nicht im Wege. Sie muss aber beim Antrag im Zuge der Gesundheitsfragen angegeben werden, damit der Versicherer nach einem schweren Erkrankungsverlauf oder bei Long-Covid-Symptomen das Kostenrisiko adäquat abschätzen kann.
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Rund 1,7 Milliarden Euro haben die deutschen Versicherer im vergangenen Jahr für Naturgefahren-Schäden an Kraftfahrzeugen gezahlt. Im langjährigen Durchschnitt richten Sturm, Hagel, Blitzeinschläge und Überschwemmungen Kfz-Schäden von rund 900 Millionen Euro an. Dass sich dieser Wert 2021 fast verdoppelt hat, geht zu einem großen Teil auf die Juni-Unwetterserie und die Ahrtal-Sturzflut im Juli zurück. Dementsprechend fiel die Überschwemmungs-Schadensquote in Rheinland-Pfalz mit 4,1 (Schäden pro 1.000 Kaskoverträge) und Nordrhein-Westfalen mit 2,9 exorbitant hoch aus. Alle anderen Bundesländer kommen auf weniger als 0,3. Rund 400 Millionen Euro Schäden wurden von Überschwemmungen verursacht, die verbleibenden 1,3 Milliarden Euro von Sturm, Hagel und Blitzen.
„2021 hat sich erneut gezeigt, dass die Folgen des Klimawandels in Deutschland längst spürbar sind. Schon wenige extreme Wetterlagen können immense Schäden anrichten“, zieht Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Bilanz.
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Bis in den September hinein ist in Deutschland mit heftigen Regenfällen zu rechnen. Vor allem im Juli tritt statistisch häufig Starkregen auf, wie auch im vergangenen Jahr bei der Jahrhundert-Flutkatastrophe im Ahrtal. Die Versicherer empfehlen Immobilienbesitzern, jetzt das eigene Risiko zu prüfen und gegebenenfalls Vorkehrungen zu treffen.
Für eine Einschätzung der Mikrolage bieten sich die Online-Tools Naturgefahren-Check und Hochwasser-Check an. Letzterer wurde jüngst um das Starkregen-Risiko ergänzt. Neben der Risikoanalyse bieten die Tools auch Tipps für den präventiven Umgang mit der Gefährdung. „Viele Hausbesitzer sind sich der Bedrohung durch Naturgefahren nicht bewusst. Mit dem Hochwasser-Check erhalten sie nun auch Informationen, welche Maßnahmen je nach Gefährdung ergriffen werden sollten“, hebt Anja Käfer Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, hervor. Eine wichtige Maßnahme bildet jedenfalls eine Naturgefahren- oder Elementarschadenversicherung, die Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmung abdeckt. Erst rund die Hälfte des deutschen Immobilienbestands ist derart finanziell geschützt.
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Die Bedrohung aus dem Netz betrifft Unternehmen wie Privatpersonen: Cyberkriminelle suchen rund um die Uhr nach virtuellen Einfallstoren und nutzen diese dann für Angriffe, beispielsweise für die Verschlüsselung sämtlicher Daten zwecks Lösegelderpressung. Das Gefahrenbewusstsein bleibt hinter der tatsächlichen Bedrohungslage zurück, wächst aber immerhin, wie sich an der steigenden Zahl der Cyberversicherungen ablesen lässt. Diese decken beispielsweise die Kosten einer Datenrettung oder einer Systemwiederherstellung ab oder geben Unterstützung, wenn man Opfer von Cybermobbing oder betrügerischem Onlineshopping geworden ist.
Die Finanzaufsicht BaFin hat das junge Versicherungssegment kürzlich unter die Lupe genommen und festgestellt: Einen Marktstandard gibt es nicht, weder bei den Bedingungen noch bei der Risiko- und Prämienermittlung. Folglich können sich Cyberpolicen in ihren Deckungsinhalten und ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis eklatant unterscheiden. Umso wichtiger ist kundige Beratung vor dem Abschluss.
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Rund jeder 20. Leitungswasserschaden, den die Wohngebäudeversicherer regulieren, geht auf Frost zurück. Jahr für Jahr entsteht dadurch ein Schaden von 120 bis 150 Millionen Euro – die Dunkelziffer der nicht versicherten Fälle ausgenommen. Vor 20 Jahren war die Schadenssumme im Schnitt nur halb so hoch.
Viele dieser kostspieligen und nervenaufreibenden Schäden könnten mit einfachen Maßnahmen verhindert werden. Diese fünf Empfehlungen helfen dabei:
Auch wenig oder gar nicht genutzte Räume sollten beheizt werden (Keller, Gäste-WC etc.), am besten drehen Sie das Ventil nie komplett zu.
Wo nicht geheizt werden kann, etwa im Außenbereich, sollten die Rohre vor dem Winter entleert werden.
Liegen Wasserrohre frei, sollten sie wärmedämmend isoliert werden.
Kalte Zugluft sollte durch entsprechend abgedichtete Türen und Fenster (auch im Keller!) vermieden werden.
Auf die sogenannte Frostschutzstellung an der Heizung allein kann man sich nicht verlassen, denn sie schützt lediglich den Heizkörper, nicht aber die Zulauf- und Ablaufrohre.
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Es wirkt wie eine Reaktion auf die verheerenden Überschwemmungen von Mitte Juli, doch tatsächlich wurde die Reform schon vorher beschlossen und kürzlich bereits umgesetzt: Das ZÜRS-Geo-System, das die Hochwassergefährdung von mehr als 22 Millionen Gebäuden in Deutschland erfasst, wurde ergänzt.
Nun werden auch Extremniederschläge als Schadensrisiko einbezogen, wofür drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) geschaffen wurden. SGK 1 umfasst Gebäude, die am oberen Bereich eines Hangs oder auf einer Kuppe liegen und daher eine geringe Gefährdung aufweisen. Gebäude in der Ebene oder im unteren oder mittleren Bereich eines Hangs werden der SGK 2 zugeordnet, wenn kein Bach in der Nähe fließt. Für Gebäude in Tälern oder in Bachnähe gilt die höchste SGK 3. In dieser befinden sich mit 2,6 Millionen fast 12 Prozent aller erfassten Adressen. Zum Vergleich: Auf die beiden höchsten der vier Gefährdungsklassen von ZÜRS-Geo entfallen nur 1,5 Prozent der Gebäude.
ZÜRS Geo und die SGK unterstützen die Versicherer bei der Risikobewertung für Gebäude- und Inhaltsversicherungen.
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Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), in der sich die Versicherungsmathematiker zusammengeschlossen haben, hat Berufsunfähigkeitsfälle der letzten 20 Jahre ausgewertet. Wie sich herausstellte, hat sich das Risiko, vorzeitig wegen Krankheit oder Unfall den Beruf aufgeben zu müssen, insbesondere für Frauen unter 40 Jahren erhöht – im Betrachtungszeitraum um mehr als 30 Prozent. Primär geht dieser Anstieg auf psychische Leiden zurück, die mittlerweile den Hauptgrund für einen erzwungenen verfrühten Ruhestand darstellen.
Insgesamt beklagen die Aktuare eine anhaltende Sorglosigkeit bei den Berufstätigen in Deutschland: „Die Menschen versichern ihr Smartphone, aber nicht ihre Arbeitskraft und damit ihre Existenzgrundlage“, bringt der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann die Lage auf den Punkt und warnt eindringlich: „Ohne eine entsprechende Absicherung sind das für die meisten kaum zu kompensierende Einschnitte im Haushaltseinkommen, und für Alleinverdiener oder Singles kann das sogar den Ruin bedeuten.“ Im Jahr 2019 verfügten nur rund 17 Millionen der 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland über eine Invaliditätsabsicherung.
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Um rund 40 Prozent schnellte die Zahl der Google-Suchanfragen nach Rechtsschutz im Pandemiejahr 2020 nach oben. Zu einem großen Teil dürfte der Anstieg auf das Streben nach arbeitsrechtlicher Absicherung zurückgehen, das durch die Corona-Verwerfungen gewachsen ist. Die verordneten Beschränkungen führen ebenfalls zu einer Vielzahl von Prozessen. Unklar ist noch, wie weit auch das Risiko von Impfschäden das Interesse an Rechtsschutzversicherungen nach oben treibt.
Fakt ist jedenfalls, dass die Versicherer in jüngerer Zeit stark in Anspruch genommen wurden. Zum neuen Streitpunkt Corona-Krisenmaßnahmen kommen schon länger bestehende rechtliche Baustellen – etwa der Diesel-Skandal, der die Rechtsschutzanbieter zig Millionen Euro kostet. Damit nicht genug: Zum 1. Januar ist das reformierte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, mit dem die Anwaltshonorare angehoben werden. Der Versicherer-Gesamtverband GDV schätzt, dass der Kostensprung circa 13 Prozent betragen wird. Als Konsequenz aus all diesen Faktoren dürften die Beiträge für Rechtsschutzpolicen in naher Zukunft steigen. Für betroffene Kunden könnte sich dann ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung oder ein Anbieterwechsel lohnen.
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Zwischen 120 und 150 Millionen Euro Schaden richten durch Frost geplatzte Wasserleitungen in Deutschland alljährlich an, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kürzlich berichtete. Das entspricht rund 5 Prozent der Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung.
Ein Großteil der Frostschäden ließe sich mit einfachen Maßnahmen vermeiden – etwa mithilfe der folgenden fünf Tipps:
Außerhalb des Hauses bzw. seiner beheizten Räume verlaufende Wasserleitungen sollten in den Wintermonaten leer gehalten werden.
Auch in selten genutzten Räumen, etwa im Keller oder im Gästezimmer, sollte durchgehend für eine gewisse Grundwärme gesorgt werden, wenn dort wasserführende Leitungen verlaufen.
Auf den sogenannten Frostschutz der Heizkörperregelung allein sollte man sich nicht verlassen, da er nur den Heizkörper selbst und die Leitungen in seiner unmittelbaren Umgebung schützt.
Frei liegende Wasserleitungen sollten in Wärmedämmmaterial „eingepackt“ werden.
Durch undichte Außentüren und Fenster eindringende Zugluft kann zum Gefrieren der Leitungen beitragen, daher sollten derartige Undichtigkeiten behoben werden.
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